Datenschutzbestimmungen

Die Geschäftsführung / das Leitungsgremium der VALTRIA ENGINEERING S.A. (im Folgenden „der Datenverantwortliche“) übernimmt die höchste Verantwortung und Verpflichtung für die Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzbestimmungen und gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des Datenverantwortlichen mit dem Ziel, hervorragende Leistungen in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zu erreichen, zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119/1 vom 04.05.2016) einschließlich der spanischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (Organgesetz, branchenspezifische Gesetzgebung und deren Durchführungsbestimmungen).

Die Datenschutzrichtlinie von VALTRIA ENGINEERING S.A. basiert auf dem Prinzip der proaktiven Verantwortung, wonach der für die Datenverarbeitung Verantwortliche für die Einhaltung des regulatorischen und rechtlichen Rahmens dieser Richtlinie verantwortlich ist und dies gegenüber den zuständigen Kontrollbehörden nachweisen kann.

In dieser Hinsicht lässt sich der für die Datenverarbeitung Verantwortliche von den folgenden Grundsätzen leiten, die allen seinen Mitarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als Leitfaden und Orientierungsrahmen dienen sollen:

  • Datenschutz durch Technik und Design: Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel zur Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Pseudonymisierung, zu ergreifen, die der wirksamen Umsetzung von Datenschutzgrundsätzen, wie z. B. der Datenminimierung, dienen, und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren.
  • Datenschutz durch Voreinstellung: Der für die Verarbeitung Verantwortliche trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für jeden der spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind.
  • Datenschutz im Informationslebenszyklus: Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, gelten für den gesamten Lebenszyklus von Informationen.
  • Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz: Personenbezogene Daten werden rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise in Bezug auf die betroffene Person verarbeitet.
  • Zweckbindung: Personenbezogene Daten werden für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet.
  • Datenminimierung: Personenbezogene Daten müssen angemessen, relevant und auf das im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränkt sein.
  • Exaktheit: Personenbezogene Daten müssen exakt sein und, soweit erforderlich, auf dem neuesten Stand gehalten werden; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
  • Beschränkung der Aufbewahrung: Personenbezogene Daten werden in einer Form aufbewahrt, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, und zwar nicht länger, als es für die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, erforderlich ist.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten sind so zu verarbeiten, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Beschädigung, indem geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
  • Information und Schulung: Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information der Mitarbeiter, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind. Während des Lebenszyklus der Informationen werden alle Mitarbeiter, die Zugang zu den Daten haben, entsprechend geschult und über ihre Pflichten in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert.

Die Datenschutzbestimmungen von VALTRIA ENGINEERING S.A. werden allen Mitarbeitern des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen mitgeteilt und allen Interessenten zur Verfügung gestellt.

Folglich bezieht diese Datenschutzrichtlinie alle Mitarbeiter des Datenverantwortlichen mit ein, die sie kennen und akzeptieren müssen, indem sie sie als ihre eigene betrachten, wobei jedes Mitglied dafür verantwortlich ist, sie anzuwenden und die auf seine Tätigkeit anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu überprüfen sowie die Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren und bereitzustellen, die sie für angemessen halten, mit dem Ziel, hervorragende Leistungen in Bezug auf ihre Einhaltung zu erreichen.

Diese Richtlinie wird von der Geschäftsführung / dem Führungsgremium von VALTRIA ENGINEERING S.A. so oft wie nötig überprüft, um sich jederzeit an die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten anzupassen.

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